Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 7577
Firma: CCT logistics partner GmbH
Sitz: Stuhr
Adresse: Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald
Löschungen
CCT logistics partner GmbH, Greifswald, Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald.Der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2009 12:00:00
CCT logistics partner GmbH, Greifswald, Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2009. Geschäftsanschrift: Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald. Gegenstand: Beratung der Kunden bei der Entwicklung der logistischen Strukturen und deren Flexibilisierung, der Bereitstellung von Mitarbeitern für logistische Aufgaben, insbesondere auch von Kraftfahrern, die im Wege der Arbeitnehmerüberlassung und die Qualifizierung von Mitarbeitern für logistische Aufgaben, insbesondere von Kraftfahrern, durch Aus- und Weiterbildung sowie Training und Coaching. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burgath, Ulrich, Bassum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kässbohrer Charter AG, Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 7245) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.01.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Burgath, Ulrich aus Bassum