Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 7280
Firma: NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern
Sitz: Stavenhagen
Adresse: Ivenacker Straße 17, 17153 Stavenhagen
Veränderungen
HRB 7280: NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost...
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NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstra...
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NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstra...
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NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstra...
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NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstra...
Berichtigungen
NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.02.2010 12:00:00
NTU Steuerberatungsgesellschaft mbH Mecklenburg-Vorpommern, Faulenrost, Dorfstraße 29, 17139 Faulenrost.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2009. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 29, 17139 Faulenrost. Gegenstand: geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Harlandt, Karsten, Wedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der NTU Norddeutsche Treuhand Union GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 13855) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.12.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Harlandt, Karsten aus Wedel