Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 7211
Firma: Landwirtschafts-GmbH Griebenow
Sitz: Süderholz
Veränderungen
HRB 7211: Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süder...
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HRB 7211: Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süder...
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HRB 7211:Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süderh...
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HRB 7211:Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süderh...
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HRB 7211:Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süderh...
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Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süderholz OT Kr...
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Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz, Hauptstraße 3a, 18516 Süderholz OT Kr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2007 10:32:00
Landwirtschafts-GmbH Griebenow, Süderholz (Haupststr. 3a OT Kreutzmannshagen, 18516 Süderholz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Schweineproduktion und weitere landwirtschaftliche Produktion einschließlich Biogaserzeugung in der Region Griebenow. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krohn, Karl-Heinz, Süderholz, *XX.XX.XXXX; Zahn, Torsten, Demmin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Abs, Heidemarie, geb. Golke, Süderholz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Argargesellschaft Kandelin GmbH mit Sitz in Kandelin (Amtsgericht Stralsund HRB 300) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.4.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.4.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Gesellschaftsvertrag vom 04.4.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Abs, Heidemarie, geb. Golke aus Süderholz,
Krohn, Karl-Heinz aus Süderholz,
Zahn, Torsten aus Demmin