Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 7158
Firma: RTCM GmbH
Sitz: Möllenhagen
Löschungen
HRB 7158: RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Die Ges...
Veränderungen
RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Nicht mehr Geschä...
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RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Die Gesellschafte...
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RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Nicht mehr Geschä...
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RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Bestellt als Gesc...
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RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen.Die Gesellschaft i...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2009 12:00:00
RTCM GmbH, Möllenhagen, Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2009 mit Änderung vom 20.07.2009. Geschäftsanschrift: Industriegelände 1, 17219 Möllenhagen. Gegenstand: Halten und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Koehne, Tim, Möllenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Linke, Stefan, Neustrelitz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Durtrack Beteiligungsgesellschaft mbH +Co.Holding KG, Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg , HRA 1802) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Koehne, Tim aus Möllenhagen,
Linke, Stefan aus Neustrelitz