Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 6950
Firma: Seniorenzentrum Dr. Hans Heydemann gemeinnützige GmbH
Sitz: Malchow
Adresse: Kirchenstraße 31, 17213 Malchow
Veränderungen
Seniorenzentrum Dr. Hans Heydemann gemeinnützige GmbH, Malchow, Kirchenstraße 31...
Löschungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2008 12:00:00
Seniorenzentrum Dr. Hans Heydemann gemeinnützige GmbH, Malchow (Kirchenstraße 31, 17213 Malchow). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2007 mit Änderung vom 19.8.2008. Gegenstand: die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Einrichtungen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Sie ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks andere Unternehmen zu betreiben, sich an ihnen zu beteiligen, zu erwerben, zu errichten oder zu pachten. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst die Betriebsteile Seniorenpflege und betreutes Wohnen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunze, Kay-Uwe, Malchow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens des Eigenbetriebes der Stadt Malchow : Seniorenzentrum Dr. Hans Heydemann mit Sitz in Malchow (Amtsgericht Neubrandenburg , HRA 1461 ) nach Maßgabe der Ausgliederungserklärungen vom 20.12.2007, 19.8.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gemeidevertretung der Stadt Malchow als übertragender Rechtsträger vom 18.12.2007, 11.3.2008 und 24.6.2008. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kunze, Kay-Uwe aus Malchow