Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 5966
Firma: Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des Arbeiter-Samariter-Bundes mit beschränkter Haftung
Sitz: Rostock
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HRB 5966: Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des Arbeiter-Sa...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 14.07.2009 12:00:00
Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des Arbeiter-Samariter-Bundes mit beschränkter Haftung, Rostock, Schleswiger Straße 6, 18109 Rostock.Die Gesellschafterversammlung hat am 20.05.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 110.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 56.242,11 um EUR 0,89 auf EUR 56.243,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen und insbesondere in § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital) und § 6 (Vertretung) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der freien Wohlfahrtspflege sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft verfolgt und fördert hierzu die Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes im Hinblick auf die Errichtung, Unterhaltung, und Betreibung von Jugend- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie weiterer sozialer Einrichtungen. Die Gesellschaft kann auch auf anderen sozialen Feldern nach Konsultation mit den jeweils ortsansässigen Gliederungen des ASB im Hinblick auf die satzungsmäßigen Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes Aufgaben der Altenhilfe, der ambulanten Sozialdienste, der Behindertenhilfe sowie der Arbeit mit Migranten und deutsch-stämmigen Aussiedlern verfolgen und fördern sowie dementsprechende Einrichtungen und Dienste aufbauen und betreiben. Die Gesellschaft verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter und Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder oder Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; ausgenommen hiervon ist die angemessene Erstattung von Aufwendungen, die Personen durch die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Arbeiter-Samariter-Bundes entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen auch pauschal gewährt werden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel, Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen für die steuererbegünstigen Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes unter dem Vorbehalt zur Verfügung stellen, dass die Mittel nicht vorrangig für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 56.243,00 EUR.Veränderungen
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