Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 5040
Firma: Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH
Sitz: Greifswald
Veränderungen
HRB 5040: Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH, Greifswald, Bah...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 29.07.2019 23:01:00
HRB 5040: Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH, Greifswald, Bahnhofstraße 1, 17489 Greifswald. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) sowie redaktionelle Anpassungen in § 1 (Firma und Sitz) und in § 8 (Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben und Bewirtschaften privater, der Allgemeinheit zugänglicher Parkierungsanlagen, wie Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen und sonstige dem ruhenden Verkehr dienenden Verkehrskunstbauten. Hierzu gehören der Bau, der Erwerb, die Wartung, die Unterhaltung, die Instandhaltung, die Anpachtung, die Anmietung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Überwachung von Parkierungsanlagen aller Art. Erbringung von Bewirtschaftungsleistungen für Dritte in Bezug auf deren Parkierungsanlagen, wie zum Beispiel Parkleitsysteme und sonstige, dem ruhenden Verkehr dienende Einrichtungen. Die Gesellschaft ist im Rahmen der öffentlichen Zwecksetzung zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen ihrer öffentlichen Zwecksetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen bedarf der Zustimmung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Tochterunternehmen haben die Regelungen der Kommunalverfassung, die für Beteiligungen der Kommune gelten, zu beachten; die Satzungen und Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu gestalten. Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Verträge abschließen, soweit auf Seiten der Kommune dafür ein Bedürfnis besteht. Die Verträge dürfen keine Regelungen enthalten, die im Ergebnis vorhersehbar zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Gesellschaft führen.Veränderungen
HRB 5040: Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH, Greifswald, Bah...
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