Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 428
Firma: MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH
Sitz: Röbel
Veränderungen
HRB 428: MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH, Röbel, Glienholzweg 4, 17207 Röbe...
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Veröffentlichung vom 10.07.2019 14:11:00
HRB 428: MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH, Röbel, Glienholzweg 4, 17207 Röbel. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: ATN Asphalt Technik Nord, Zweigniederlassung der MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH, 18184 Roggentin, Geschäftsanschrift: Bornkoppelweg 5, 18184 Roggentin; COLD-Asphalt, Zweigniederlassung der MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH, 14532 Stahnsdorf, Geschäftsanschrift: Green-Park, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Handel (Im- und Export) mit Straßenbaustoffen aller Art sowie ähnlichen Produkten. Ferner übernimmt die Gesellschaft die Ausführung von Straßensanierungen und sämtliche damit zusammenhängenden Tägigkeiten. Die Gesellschaft darf weitere Unternehmen gleicher und ähnlicher Art errichten, übernehmen, darf solche Unternehmen auch vertreten oder verwalten, darf Zweigniederlassungen errichten und auch sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. 2. Zweigniederlassungen können unter Firmen betrieben werden, die von der Firma der Gesellschaft abweichen, solange sie den Zusatz „Zweigniederlassung der MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH" erhalten. Die Gesellschaft kann insbesondere die Betriebe der aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 2. November 2018 (UR-Nr. 931/2018 O des Notars Dr. Andreas Otto in Berlin) auf die Gesellschaft übertragenen Rechtsträger jeweils als Zweigniederlassung mit folgenden Firmen betreiben: - COLD - Asphalt, Zweigniederlassung der MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH; - ATN Asphalt Technik Nord, Zweigniederlassung der MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2018 und der Gesellschafterversammlung der Firma COLD-Asphalt GmbH vom 2.11.2018 und der Gesellschafterversammlung der Firma ATN Asphalt Technik Nord GmbH vom 2.11.2018 mit der der COLD-Asphalt GmbH mit Sitz in Stahnsdorf (Amtsgericht Potsdam,HRB 10862 P) sowie mit der ATN Asphalt Technik Nord GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 6445) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Berichtigungen
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