Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 3719
Firma: B+L Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Güstrow
Löschungen von Amts wegen
HRB 3719: B+L Verwaltungsgesellschaft mbH, Güstrow, Grabenstraße 14, 18273 Güstr...
Löschungsankündigungen
HRB 3719: B+L Verwaltungsgesellschaft mbH, Güstrow, Grabenstraße 14, 18273 Güstr...
Veränderungen
HRB 3719:B+L Verwaltungsgesellschaft mbH, Güstrow, Grabenstraße 14, 18273 Güstro...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.03.2007 12:57:00
B+L Verwaltungsgesellschaft mbH, Güstrow (Markt 11, 18273 Güstrow). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2006 und 24.01.2007 beschlossen, das Stammkapital (EUR 51.200,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.178,14 um EUR 121,86 auf EUR 26.300,00 und sodann um weitere EUR 200,00 auf EUR 26.500 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand), § 3 Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlungen) und § 13 (Bekanntmachungen) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Besitz, An-und Verkauf, An- und Vermietung, Verwaltung von Immobilien sowie der Handel, Export und Import mit Waren des täglichen Bedarfs. 26.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der B+L Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 6843) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der B+L Besitzgesellschaft mbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 5851) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
B+L Verwaltungsgesellschaft mbH, Güstrow (Güstrow). Der mit der B+L Handelsgesel...