Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 3199
Firma: Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft
Sitz: Altenkirchen
Veränderungen
HRB 3199: Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Altenkirchen, Neue Stra...
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Veröffentlichung vom 02.09.2011 12:00:00
Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Altenkirchen (Neue Straße 37, 18556 Altenkirchen). Die Hauptversammlung vom 17.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 Ziff. 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes in Anpassung an die Ausgliederung vom gleichen Tage beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - An- und Verkauf bezüglich unbebauter und bebauter Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte und Rechte an bebauten und unbebauten Grundstücken, - Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes, - Bebauung unbebauter Grundstücke, vorwiegend im sozialen Wohnungsbau mit Sozialbindung der Mieten, - Instandsetzung und Sanierung der im eigenen Eigentum stehenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.08.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH mit Sitz in Altenkirchen Krs.Rügen (Amtsgericht Stralsund HRB 8244) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.