Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 3025
Firma: GWW GmbH (Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH)
Sitz: Pasewalk
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HRB 3025: GWW GmbH (Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH), Pasewalk, An den ...
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Veröffentlichung vom 09.02.2017 22:01:00
HRB 3025: GWW GmbH (Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH), Pasewalk, An den Stadtwerken 5, 17309 Pasewalk. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen in den §§ 7, 9, 12 und 17 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der gemeinnützige Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck ist verwirklicht insbesondere durch: a) Die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen und Angeboten für behinderte Menschen. b) Die Durchführung von Maßnahmen zur wirksamen Eingliederung behinderter Menschen auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetze zur Erlangung eines geeigneten Platzes in der Gesellschaft, besonders im Arbeitsleben. c) die Stellung von Arbeitsplätzen für nicht in das Arbeitsleben vermittelbare Behinderte. d) die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, e) die Verwaltung von, die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit gemeinnützigem Zweck sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen. f) jede andere gemeinnützige Nutzung des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Errichtung gemeinnütziger Unternehmen und des Erwerbs von Unternehmen zur gemeinnützigen Fortführung. 2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.Berichtigungen
GWW (Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH), Pasewalk, An den Stadtwerken 5, ...
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Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH, Pasewalk, An den Stadtwerken 5, 17309 ...
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Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH, Pasewalk (Pasewalk). Die Gesellschafte...