Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 21134
Firma: Ceva Tiergesundheit (Riems) GmbH
Sitz: Greifswald
Veränderungen
HRB 21134: Ceva Tiergesundheit (Riems) GmbH, Greifswald, An der Wiek 7, 17493 Gr...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.12.2019 23:01:00
HRB 21134: Ceva Tiergesundheit (Riems) GmbH, Greifswald, An der Wiek 7, 17493 Greifswald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: An der Wiek 7, 17493 Greifswald. Gegenstand: die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Arzneimitteln, insbesondere von Impfstoffen, Serum- und Hormonpräparaten für die Vetrerinär- und Humanmedizin und von Erzeugnissen aller Art, die aus Mikroorganismen und aus anderen Naturstoffen gewonnen werden sowie die Durchführung von chemischanalytischen und biologischen Untersuchungen, Tierversuchen und die Lohnfertigung von Arzneimitteln und Kosmetikerzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Suck, Roland, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Wirth, Christian, Egenhofen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IDT Biologika (Riems) GmbH & Co. KG, Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRA 2666) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Suck, Roland aus Hamburg,
Dr. Wirth, Christian aus Egenhofen