Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 21050
Firma: CheplaFinance 2 GmbH
Sitz: Greifswald
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HRB 21050: CheplaFinance 2 GmbH, Greifswald, Ziegelhof 24, 17489 Greifswald. Ang...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.08.2019 23:01:00
HRB 21050: CheplaFinance 2 GmbH, Greifswald, Ziegelhof 24, 17489 Greifswald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Ziegelhof 24, 17489 Greifswald. Halten von Geschäftsanteilen an Unternehmen, deren Verwaltung und Finanzierung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen, technischen Dienstleistungen als Führungsholding gegenüber Gesellschaften. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Sebastian, Neuenkirchen, *XX.XX.XXXX; Juha, Bianca, Greifswald, *XX.XX.XXXX; Rothstein, Jens, Rostock, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Braun Beteiligungs GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 8162 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.07.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Sebastian aus Neuenkirchen,
Juha, Bianca aus Greifswald,
Rothstein, Jens aus Rostock