Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 20564
Firma: Landwirtschaft Schwinkendorf GmbH
Sitz: Schwinkendorf
Adresse: Schwinkendorf 109, 17194 Moltzow
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.11.2017 22:00:00
HRB 20564: Landwirtschaft Schwinkendorf GmbH, Schwinkendorf, Schwinkendorf 109, 17194 Moltzow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2017. Geschäftsanschrift: Schwinkendorf 109, 17194 Moltzow. Gegenstand: Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung. Weiter die Unterhaltung von Hilfs- und Nebenbetrieben, die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hagge, Johannes, Malchin, *XX.XX.XXXX; von Loeper, Philipp, Pogeez, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrargenossenschaft Schwinkendorf e.G., Schwinkendorf (Amtsgericht Neubrandenburg, GnR 125) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 17.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hagge, Johannes aus Malchin,
von Loeper, Philipp aus Pogeez