Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 1954
Firma: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
Sitz: Wismar
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Veränderungen
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1954: Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagari...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1954:Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagarin...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.10.2014 21:59:00
HRB 1954:Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagarin-Ring 55, 23966 Wismar.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2014, ergänzt am 23.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 mit der Sanierungs-Gesellschaft Hansestadt Wismar mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wismar (Amtsgericht Schwerin, HRB 2317) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagarin-Ring 55,...
Veränderungen
Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagarin-Ring 55,...
Veränderungen
Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Wismar, Juri-Gagarin-Ring 55,...