Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 182
Firma: Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Greifswald
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HRB 182: Stadtwerke Greifswald Innovationsgesellschaft mit beschränkter Haftung,...
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Veröffentlichung vom 01.08.2017 22:00:00
HRB 182: Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Greifswald, Gützkower Landstraße 19 - 21, 17489 Greifswald. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 hat unter Neufassung im übrigen bei Änderung von Firma und Gegenstand ( §§ 1 und 2) die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -6.500.000,00 EUR zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die Stadtwerke Greifswald GmbH, Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 613) sowie eine Änderung der Allgemeinen Vertretungsbefugnis (nun § 6) im Hinblick auf die Abschaffung von Sonderrechten beschlossen. Neue Firma: Stadtwerke Greifswald Innovationsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: Erzeugung, die Verteilung und der verkauf von Energie und energienahen Dienstleistungen, Betrieb von Technologien im Bereich erneuerbare Energien, Beteiligung an regenerativen Energieerzeugungs- und Energieumwandlungsanlagen, die Entwicklung zukunftsorientierter Geschäftsfelder in diesem Bereich sowie der Verkauf zukunftsweisender Versorgungsleistungen. 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Greifswald GmbH vom 13.07.2017 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit - Teilbetrieb "Fernwärme-Netz und -vertrieb" - im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Stadtwerke Greifswald GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 613) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Greifswald, Gützkowe...
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Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Greifswald, Gützkowe...
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Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Greifswald, Gützkowe...
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Fernwärme Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Greifswald (Gützkowe...