Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 1509
Firma: BQG "Neptun"-Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH
Sitz: Rostock
Veränderungen
HRB 1509:BQG "Neptun"-Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförder...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 07.08.2012 12:00:00
BQG "Neptun"-Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 4c, 18069 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2012 mit der TECTOR-Projektentwicklung und -management GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 7581) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.