Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 14616
Firma: DSR Hotel Garmisch GmbH
Sitz: Rostock
Adresse: Lange Straße 1a, 18055 Rostock
Veränderungen
HRB 14616: DSR Hotel Garmisch GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.07.2019 07:47:00
HRB 14616: DSR Hotel Garmisch GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2019. Geschäftsanschrift: Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Gegenstand: der Erwerb, die Bebauung, Vermietung und Veräußerung von Immobilienvermögen im In- und Ausland, insbesondere die Errichtung, Vermietung und Veräußerung eines Hotelneubaus in Garmisch Partenkirchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Westenberger, Michael, Sildemow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Klee, Andreas, Bentwisch, *XX.XX.XXXX; Weller, Lutz, Rostock, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DSR Hotel Garmisch GmbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 4198) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klee, Andreas aus Bentwisch,
Weller, Lutz aus Rostock,
Westenberger, Michael aus Sildemow