Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 14397
Firma: Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH
Sitz: Jürgenshagen
Adresse: Gischower Weg 116 a, 18246 Jürgenshagen
Veränderungen
HRB 14397: Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH, Jürgenshagen, Gischower Weg 116 a...
Veränderungen
HRB 14397: Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH, Jürgenshagen, Gischower Weg 116 a...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2018 22:00:00
HRB 14397: Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH, Jürgenshagen, Gischower Weg 116 a, 18246 Jürgenshagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2018. Geschäftsanschrift: Gischower Weg 116 a, 18246 Jürgenshagen. Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen; Vermietung und Verpachtung. Stammkapital: 470.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Walther, Joachim, Satow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Holland, Karin Dolores, Satow, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrargenossenschaft Jürgenshagen eG, Jürgenshagen (Amtsgericht Rostock GnR 156) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Holland, Karin Dolores aus Satow,
Walther, Joachim aus Satow