Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 14396
Firma: Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH
Sitz: Diekhof
Veränderungen
HRB 14396: Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH, Diekhof, Zum St...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2018 22:00:00
HRB 14396: Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2018. Geschäftsanschrift: Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Gegenstand: Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Veredelung und Vermarktung. Daneben ist die Aufnahme von Geschäftszweigen im Bereich regenerativer Energien zulässig. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft auch die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Stammkapital: 262.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klemme, Kurt, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Oldendorff, Nikolaus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Produktivgenossenschaft "Am Schmooksberg" Diekhof e.G., Diekhof (Amtsgericht Rostock GnR 161) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Klemme, Kurt aus Hamburg,
Oldendorff, Nikolaus aus Hamburg