Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 13940
Firma: A.l.R. Versicherungsmakler GmbH
Sitz: Bergen auf Rügen
Adresse: Bahnhofstraße 61, 18528 Bergen auf Rügen
Löschungen
HRB 13940: A.l.R. Versicherungsmakler GmbH, Rostock, Lohgerberstraße 29, 18055 R...
Berichtigungen
HRB 13940: A.l.R. Versicherungsmakler GmbH, Rosrtock, Lohgerberstraße 29, 18055 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2017 22:00:00
HRB 13940: A.l.R. Versicherungsmakler GmbH, Rosrtock, Lohgerberstraße 29, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017. Geschäftsanschrift: Lohgerberstraße 29, 18055 Rostock. Gegenstand: Versicherungsmaklertätigkeit nach § 34d GewO und die Ubernahme von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herzberg, René, Sagard, *XX.XX.XXXX; Triebke, Jörg, Sehlen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der A.I.R. Versicherungsmakler & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 3004) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herzberg, René aus Sagard,
Triebke, Jörg aus Sehlen