Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 13575
Firma: Rostocker Deutsches Rotes Kreuz Werkstätten gemeinnützige GmbH
Sitz: Rostock
Adresse: Trelleborger Straße 11, 18107 Rostock
Veränderungen
HRB 13575: Rostocker Deutsches Rotes Kreuz Werkstätten gemeinnützige GmbH, Rosto...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2016 22:01:00
HRB 13575: Rostocker Deutsches Rotes Kreuz Werkstätten gemeinnützige GmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2016. Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Gegenstand: die Förderung mildtätiger Zwecke sowie Zwecke der Wohlfahrtspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Jürgen, Ostseebad Nienhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit mir als Vertreter einer anderen gemeinnützigen Organisation Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Bereich: Werkstätten für behinderte Menschen inklusive der Wohnbereiche der DRK Rostocker Werkstätten) des Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock VR 157) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.07.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2016. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Richter, Jürgen aus Ostseebad Nienhagen