Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 13506
Firma: Elisabeth Fashion GmbH
Sitz: Ostseebad Nienhagen
Adresse: Parkstraße 1 b, 18211 Ostseebad Nienhagen
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HRB 13506: Elisabeth Fashion GmbH, Ostseebad Nienhagen, Feuersteinweg 28, 18211 ...
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HRB 13506: Elisabeth Fashion Club GmbH, Ostseebad Nienhagen, Feuersteinweg 28, 1...
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HRB 13506: Elisabeth Fashion Club GmbH, Ostseebad Nienhagen, Feuersteinweg 28, 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.06.2016 22:00:00
HRB 13506: Elisabeth Fashion Club GmbH, Ostseebad Nienhagen, Feuersteinweg 28, 18211 Ostseebad Nienhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2015. Geschäftsanschrift: Feuersteinweg 28, 18211 Ostseebad Nienhagen. Gegenstand: der Handel mit Textilien, Schuhen und Accessoires. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Gerhard, Schwerin, *XX.XX.XXXX; Meyer, Elisabeth, Schwerin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Vermögensteiles "Ladengeschäft Galerie Rostocker Hof und Lindencenter Ludwigslust" der NTL Norddeutsche Textil Logistik GmbH mit Sitz in Neustadt-Glewe (Amtsgericht Schwerin HRB 8903) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.12.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 21.12.2015. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meyer, Elisabeth aus Schwerin,
Meyer, Gerhard aus Schwerin