Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 12983
Firma: Allmed Medical Industries GmbH
Sitz: Teterow
Adresse: Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow
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HRB 12983: Allmed Medical Industries GmbH, Teterow, Koppelbergstraße 13, 17166 T...
Berichtigungen
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HRB 12983: Fibron GmbH, Teterow, Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow. Die Gesells...
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HRB 12983:Fibron GmbH, Teterow, Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow.Einzelprokura...
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HRB 12983:Fibron GmbH, Teterow, Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow.Nicht mehr Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2014 21:59:00
HRB 12983:Fibron GmbH, Teterow, Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2014. Geschäftsanschrift: Koppelbergstraße 13, 17166 Teterow. Gegenstand: die Fortführung des bisher von der Aktiengesellschaft betriebenen Handelsgeschäftes, also die Entwicklung und Herstellung von synthetischen Komponenten und entsprechenden Filtern zur Stofftrennung im iogenen und molekularen Bereich. Stammkapital: 4.922.443,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ahlgrimm, Matthias, Barsbüttel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fibron AG, Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 9371) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ahlgrimm, Matthias aus Barsbüttel