Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 12900
Firma: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH
Sitz: Reimershagen
Veränderungen
HRB 12900: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 1827...
Veränderungen
HRB 12900: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 1827...
Veränderungen
HRB 12900: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 1827...
Veränderungen
HRB 12900: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 1827...
Veränderungen
HRB 12900: Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 1827...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.04.2014 22:00:00
HRB 12900:Biogas Produktion Groß Tessin GmbH, Reimershagen, Groß Tessin 3, 18276 Reimershagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2014. Geschäftsanschrift: Groß Tessin 3, 18276 Reimershagen. Gegenstand: die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen, die Produktion von und der Handel mit Inputstoffen, die für den Betrieb der Biogasanlagen erforderlich sind sowie die Produktion von und der Handel mit Gärsubstraten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen, ferner der Verkauf von Strom, Biogas und Wärme sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Berger, Thomas R.G., München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Biogas Produktion Groß Tessin GmbH & Co. KG, Reimershagen (Amtsgericht Rostock HRA 3542) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Berger, Thomas R.G. aus München