Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 12847
Firma: CIR gGmbH
Sitz: Rostock
Adresse: Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock
Löschungen von Amts wegen
HRB 12847: CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Die G...
Löschungsankündigungen
HRB 12847: CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Das R...
Veränderungen
HRB 12847: CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Durch...
Veränderungen
HRB 12847:CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock.Durch B...
Veränderungen
HRB 12847:CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock.Nicht m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.02.2014 22:00:00
HRB 12847:CIR gGmbH, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013 mit Änderung vom 06.01.2014. Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock. Gegenstand: Der Betrieb von Lebensmittelmärkten zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Aufgabe und Zweck der Gesellschaft sind die Förderung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von Personen mit Behinderungen oder in sozialen Notlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wiesener, Frank, Sanitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Geschäftsbereichs "Lebensmittelmärkte" der Ohne Barrieren Wohnen und Sozialdienste gGmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 10201) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wiesener, Frank aus Sanitz