Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 12704
Firma: MV Hotel + Touristik GmbH
Sitz: Bremen
Löschungen
HRB 12704: MV Hotel + Touristik GmbH, Rostock, Fritz-Triddelfitz-Weg 2, 18069 Ro...
Veränderungen
HRB 12704: MV Hotel + Touristik GmbH, Rostock, Fritz-Triddelfitz-Weg 2, 18069 Ro...
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MV Hotel + Touristik GmbH, Rostock, Fritz-Triddelfitz-Weg 2, 18069 Rostock. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2013 12:00:00
MV Hotel + Touristik GmbH, Rostock, Fritz-Triddelfitz-Weg 2, 18069 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2013. Geschäftsanschrift: Fritz-Triddelfitz-Weg 2, 18069 Rostock. Gegenstand: Betrieb von Hotels, die Vermietung von Ferienappartements, die Organisation und Vermittlung von Reisen, die Erbringung von touristischen Dienstleistungen sowie alle mit diesen Tätigkeiten in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Gegenstand durch verbundene Unternehmen zu verfolgen. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Loch, Jürgen Günter Hermann, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX; Meier, Horst Kurt, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MV Hotel + Touristik GmbH + Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 1985) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Loch, Jürgen Günter Hermann aus Kleinmachnow,
Meier, Horst Kurt aus Berlin