Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 12081
Firma: MeckCuraPflegedienst GmbH
Sitz: Güstrow
Adresse: Schweriner Straße 89, 18273 Güstrow
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HRB 12081: MeckCuraPflegedienst GmbH, Güstrow, Schweriner Straße 89, 18273 Güstr...
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HRB 12081: MeckCuraPflegedienst GmbH, Güstrow, Schweriner Straße 89, 18273 Güstr...
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HRB 12081: Pflegedienst Pringal GmbH, Güstrow, Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow...
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Pflegedienst Pringal GmbH, Güstrow, Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow. Die Gesel...
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Pflegedienst Pringal GmbH, Güstrow, Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow. Nicht meh...
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Pflegedienst Pringal GmbH, Güstrow, Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow. Bestellt ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.11.2011 22:00:00
Pflegedienst Pringal GmbH, Güstrow, Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2011. Geschäftsanschrift: Gleviner Straße 26, 18273 Güstrow. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten, stationären und teilstationären Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und der Handel mit Sanitätsartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pringal, Elke, Bellin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Elke Pringal als Inhaberin des unter der Firma "Pflegedienst Elke Pringal" Inh. Elke Pringal e. Kfr. mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3267) betriebenen Einzelunternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.10.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.11.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pringal, Elke aus Bellin