Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 12067
Firma: 1. CIP Projekt GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Lübsche Straße 20, 19205 Gadebusch
Löschungen
HRB 12067: 1. CIP Projekt GmbH, Gadebusch, Lübsche Straße 20, 19205 Gadebusch. B...
Veränderungen
HRB 12067: 1. CIP Projekt GmbH, Gadebusch, Lübsche Straße 20, 19205 Gadebusch. N...
Veränderungen
HRB 12067:1. CIP Projekt GmbH, Gadebusch, Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch.Ände...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2015 22:00:00
HRB 12067:1. CIP Projekt GmbH, Gadebusch, Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch. Gegenstand: Im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens der Ankauf von Grundstücken, insbesondere des Grundstücks Rostocker Chaussee 16 in 18437 Stralsund, und grundstücksgleichen Rechten und die Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hopmann, Arne, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Martens, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; von Bismarck, Antonius, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 1. CIP Projekt GmbH & Co. KG, Gadebusch (Amtsgericht Schwerin, HRA 3469) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hopmann, Arne aus Hamburg,
Martens, Torsten aus Hamburg,
von Bismarck, Antonius aus Hamburg