Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 11848
Firma: MATACHANA Germany GmbH
Sitz: Selmsdorf
Adresse: An der Trave 14, 23923 Selmsdorf
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HRB 11848: WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf. Die Gesells...
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HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Nicht mehr Ge...
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HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2014 21:59:00
HRB 11848:WEBECO GmbH, Selmsdorf, An der Trave 14, 23923 Selmsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2013. Geschäftsanschrift: An der Trave 14, 23923 Selmsdorf. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Geräten, insbesondere von Geräten, Verfahren und Systemen für die Erhaltung der Hygiene in Medizin und Labor, sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geräte und Materialien Dritter zu vermarkten und zu vertreiben. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matachana, Manuel, Barcelona/Spanien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Spahrbier, Birger, Stockelsdorf, OT Horsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WEBECO Hygiene in Medizin und Labor GmbH & Co. KG, (Amtsgericht Schwerin, HRA 2923) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Matachana, Manuel aus Barcelona/Spanien,
Spahrbier, Birger, Stockelsdorf aus OT Horsdorf