Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 11831
Firma: Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH
Sitz: Lilienthal
Löschungen
HRB 11831: Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 ...
Veränderungen
HRB 11831: Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 ...
Veränderungen
HRB 11831: Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 ...
Veränderungen
HRB 11831: Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 ...
Berichtigungen
HRB 11831:Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.04.2014 21:59:00
HRB 11831:Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH, Brenz, Am Brenzer Kanal 11, 19306 Brenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2014. Geschäftsanschrift: Am Brenzer Kanal 11, 19306 Brenz. Gegenstand: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen, die Produktion von und der Handel mit lnputstoffen, die für den Betrieb der Biogasanlagen erforderlich sind sowie die Produktion von und der Handel mit Gärsubstraten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen, ferner der Verkauf von Strom, Biogas und Wärme sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Berger, Thomas R.G., München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Biogas Produktion Brenz Zwei GmbH & Co. KG, Brenz (Amtsgericht Schwerin, HRA 3462) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Berger, Thomas R.G. aus München