Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 11755
Firma: DSR Schifffahrt GmbH
Sitz: Rostock
Veränderungen
DSR Schifffahrt GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2010 12:00:00
DSR Schifffahrt GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2010. Geschäftsanschrift: Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Gegenstand: Die Schifffahrt sowie alle der Schifffahrt nahe stehenden Tätigkeiten (z. B. Reedereigeschäft, Charter und Vercharterung von Schiffen, Schiffsfinanzierungen, vor- und nachgelagerte Logistik, Dienstleistungen) einschließlich der strategischen Führung von solchen Unternehmen als Tochterunternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten (z. B. nach KWG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Westenberger, Michael, Sildemow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DSR Schifffahrts-GmbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 2737) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Westenberger, Michael aus Sildemow