Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRB 11377
Firma: DIM Industrieservice Nord GmbH
Sitz: Rostock
Adresse: Am Hansakai 10, 18147 Rostock
Veränderungen
HRB 11377: DIM Industrieservice Nord GmbH, Rostock, Am Hansekai 10, 18147 Rostoc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.10.2009 12:00:00
DIM Industrieservice Nord GmbH, Rostock, Am Hansekai 10, 18147 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Hansekai 10, 18147 Rostock. Planung und Montage eigener und fremder industrieller Fertigungsanlagen, dern Instandhaltung und Reparatur, die Ergänzung und Ausrüstung bestehender Anlagen und die Erbringung von Serviceleistungen im industriellen Bereich, einschließlich Elektroanlagen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. 281.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Goldfisch, Peter, Roggentin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Orth, Andrea, Pölchow, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DIM Industrieservice Nord GmbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRA 2562) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009. Mit der DIM Industriemontagen GmbH & Co.KG, Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 1327) als herrschendem Unternehmen ist am 20.08.2009 Ergebnisübernahmevertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Goldfisch, Peter aus Roggentin,
Orth, Andrea aus Pölchow