Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 11361
Firma: EBERT.acc GmbH
Sitz: Schwerin
Adresse: August-Bebel-Straße 3, 19055 Schwerin
Veränderungen
HRB 11361: EBERT.acc GmbH, Schwerin, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin. Änderu...
Veränderungen
HRB 11361: EBERT.acc GmbH, Schwerin, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin. Die Ge...
Veränderungen
EBERT.acc GmbH, Schwerin, Landreiterstraße 34, 19055 Schwerin. Änderung der Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.11.2012 12:00:00
EBERT.acc GmbH, Schwerin, Landreiterstraße 34, 19055 Schwerin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Landreiterstraße 34, 19055 Schwerin. Die individuell ganzheitliche Betreuung von Geschäftskunden zur Optimierung des Energie-, Telekommunikations- und lT-Managements durch die autorisiert qualifizierte Vermittlung von Lösungen, Produkten, Services, Dienstleistungen - inkl. Beratung, Planung, Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Finanzierung - an ausgewählte marktführende Unternehmen der ICT-Branche und Andere; die unternehmensorientierte Förderung von patentierbaren Innovationen der ICT, Architektur, Energie- und Umwelttechnik. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ebert, Fred Karl, Schwerin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Ebert.acc, Inhaber Fred K. Ebert mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 3354) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2012. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ebert, Fred Karl aus Schwerin