Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 10900
Firma: Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH
Sitz: Schwerin
Löschungen
HRB 10900: Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche St...
Veränderungen
HRB 10900: Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche St...
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HRB 10900: Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche St...
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HRB 10900: Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche St...
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HRB 10900:Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Pappelgrund 16...
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Veröffentlichung vom 15.10.2012 12:00:00
Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von Teilen des Vermögens der Schweriner Apothekenrechenzentrum GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 244) beschlossen. Geschäftsanschrift: Pappelgrund 16, 19055 Schwerin. Stammkapital jetzt: 36.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Unthan, Dirk, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage Teile des Vermögens der Schweriner Apothekenrechenzentrum GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 244), nämlich den Teilbetrieb "Abrechnung Heilberufe", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.10..2012 wirksam geworden.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Unthan, Dirk aus Berlin
Neueintragungen
Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Schwerin, Wismarsche Straße 304, 1...