Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRA 968
Firma: WGU Wohnungs- und Gesellschaftsbau Uecker GmbH & Co. KG
Sitz: Torgelow
Löschungen
HRA 968: WGU Wohnungs- und Gesellschaftsbau Uecker GmbH & Co. KG, Torgelow, Egge...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 05.02.2018 22:01:00
HRA 968: WGU Wohnungs- und Gesellschaftsbau Uecker GmbH & Co. KG, Torgelow ( 45239 Torgelow). Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Liquidator: Lehmann, Markus, Torgelow, *XX.XX.XXXX.In der Handelsregistersache der WGU Wohnungs- und Gesellschaftsbau Uecker GmbH & Co. KG Beteiligte: 1. Markus Lehmann, *XX.XX.XXXX, Eggesiner Straße 9c, 17358 Torgelow wird der Beteiligte zu 1. gemäß § 146 Absatz 2 HGB zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. Er ist einzelverteungsberechtigt. Es erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.Gründe: Die Gesellschaft wurde am 03.03.2001 gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht. Bei den Gesellschaftern handelt es sich um juristische Personen, welche ebenfalls schon aus dem jeweiligen Handelsregister gelöscht waren. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass die Gesellschaft Eigentümer mehrerer Grundstücke ist. Auf Antrag eines Gläubigers ist der Beteiligte zu 1 zum alleinigen einzelvertretungsberechtigten Liquidator bestellt worden. Ihm obliegt die Durchführung der Liquidation der Gesellschaft. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer mit Zustellung beginnenden Frist von einem Monat das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§ § 394 Abs. 3, § 393 Abs. 3 S. 2, § 63 Abs. 1 FamFG). Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 15-18, 17033 Neubrandenburg einzulegen. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten (§ 10 FamFG ist zu beachten) zu unterzeichnen (§ 64 FamFG). Die Beschwerde soll begründet werden (§ 65 Abs.1 FamFG). Neubrandenburg, 05.02.2018Personen: Lehmann, Markus aus Torgelow,
Markus Lehmann aus Eggesiner Straße 9cVeränderungen
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