Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRA 3746
Firma: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG
Sitz: Wittenburg
Veränderungen
HRA 3746: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, Wittenburg, Südring 1, 1924...
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HRA 3746: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, Wittenburg, Südring 1, 1924...
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HRA 3746: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, Wittenburg, Südring 1, 1924...
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HRA 3746: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, Wittenburg, Südring 1, 1924...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.03.2016 22:01:00
HRA 3746: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, Wittenburg, Südring 1, 19243 Wittenburg. (Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Herstellung von Nahrungsmitteln aller Art, insbesondere Tiefkühlprodukten, in einem in Wittenburg gelegenen Werk, sowie deren Vertrieb.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Südring 1, 19243 Wittenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 14203), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Förster, Detlef, Quassel, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gerner, Mathias, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Dr. Jutz, Manfred, Steinhagen, *XX.XX.XXXX; Dr. Mai, Thomas R., Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Oetker Tiefkühlprodukte GmbH Wittenburg, Wittenburg (Amtsgericht Schwerin, HRB 1555) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Förster, Detlef aus Quassel,
Dr. Jutz, Manfred aus Steinhagen,
Dr. Mai, Thomas R. aus Bielefeld,
Gerner, Mathias aus Bielefeld