Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRA 2645
Firma: Ostseestaal GmbH & Co. KG
Sitz: Stralsund
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.07.2013 12:00:00
Ostseestaal GmbH & Co. KG, Stralsund, An der Werft 17, 18439 Stralsund. Kommanditgesellschaft. Beginn 18.07.2013. Geschäftsanschrift: An der Werft 17, 18439 Stralsund. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ostseestaal Verwaltungs GmbH, Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRB 8678). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Doldersum, Bert, Beilen/Niederlande, *XX.XX.XXXX; Dr. Kühmstedt, Thomas, Stralsund, *XX.XX.XXXX; Schultze, Michael, Stralsund, *XX.XX.XXXX; Teske, Peter, Stralsund, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ostseestaal GmbH, Stralsund (AG Stralsund HRB 3740) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013. Der von der Central Industry Group Deutschland GmbH, Bremen, (HRB 17813 AG Bremen) am 26.09.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag mit der umgewandelten Gesellschaft Ostseestaal GmbH, Stralsund, (HRB 3740 AG Stralsund) ist mit sofortiger Wirkung am 18.07.2013 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Doldersum, Bert aus Beilen/Niederlande,
Dr. Kühmstedt, Thomas aus Stralsund,
Schultze, Michael aus Stralsund,
Teske, Peter aus Stralsund