Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen HRA 1854
Firma: Klinikum Südstadt Rostock
Sitz: Rostock
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.07.2017 22:00:00
HRA 1854: Klinikum Südstadt Rostock, Rostock, Südring 81, 18059 Rostock. Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 05.04.2017 neu gefasst und trat mit ihrer Bekanntmachung am 24.05.2017 in Kraft. Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung, unter anderem in Form eines medizinischen Versorgungszentrums, und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Klinikum ist anerkanntes Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät der Universität Rostock. Gegenstand ist zudem die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Studien in der Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus und in anderem Rahmen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Erste Krankenhausleiterin oder den Ersten Krankenhausleiter vertreten.Veränderungen
HRA 1854: Klinikum Südstadt Rostock, Rostock, Südring 81, 18059 Rostock. Geschäf...