Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen GnR 245
Firma: Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG
Sitz: Güstrow
Adresse: Speicherstraße 11, 18273 Güstrow
Veränderungen
GnR 245: Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG, Güstrow, Speicherstraße 11, 1...
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Veröffentlichung vom 10.07.2019 14:12:00
GnR 245: Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Mecklenburg-Vorpommern eG, Güstrow, Speicherstraße 11, 18273 Güstrow. Die Generalversammlung vom 28.03.2019 hat die Neufassung des Statuts insbesondere in § 1 (Firma) und § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG. Gegenstand geändert, nun: ist die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutztieren sowie deren Produkte an die Erfordernisse des Marktes, insbesondere durch: - die Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätskriterien - Verkauf von Zucht- und Nutztieren sowie Sperma und Embryonen nach gemeinsamen Verkaufsregeln Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin: - die Untersuchung von Milchproben auf Inhaltsstoffe und Krankheitserreger, - Laboruntersuchungen, die dem Zweck der Genossenschaft dienen, - das Angebot von EDV-Dienstleistungen, - die Beratung von Mitgliedern, - Auditierung innerhalb von Qualitätssicherungssystemen und der - Agrarhandel Die Genossenschaft übernimmt u. a. folgende Aufgaben: 1. Beratung der Züchter und Rinderhalter, Aus- und Weiterbildung der Landwirte, speziell der Tierzüchter, in allen Fragen der Zucht und Zuchtwertschätzung sowie Management Haltung, Fütterung, Tiergesundheit und Traditionspflege, 2. Durchführung der Aufgaben eines nach dem Tierzuchtrecht anerkannten Zuchtverbandes für Milch- und Zweinutzungsrinderrassen sowie Fleischrinderrassen. Diese Aufgaben sind im "Teil B Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. 3. Durchführung der für die Umsetzung der Zuchtprogramme notwendigen Leistungsprüfungen, 4. Erwerb geeigneter Vatertiere und Verwendung derselben zur Zucht durch künstliche Besamung, 5. Produktion, Erwerb und Absatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen, insbesondere von positiv zuchtwertgeschätzten Bullen, 6. Durchführung von Embryotransfer sowie anderen biotechnischen Maßnahmen, 7. Ermittlung und Feststellung von Leistungen und anderer Daten der Bereiche Tierzucht, Betriebsmanagement, Tiergesundheit und Tierhaltung, 8. Sammlung, Verarbeitung und Auswertung dieser Daten zur Förderung einer nachhaltigen Tierproduktion durch die Verbesserung der genetischen Qualität, der Gesundheit und Robustheit der Tiere sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse, 9. Sicherung der Kennzeichnung der Nachzucht und Sammlung der für die Identitätssicherung anfallenden Daten, 10. Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und anderen Institutionen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und zur Förderung der Tierproduktion, 11. Prüfung der Milcherzeugung bei Kühen einer möglichst großen Anzahl von Betrieben hinsichtlich der Menge und Milchinhaltsstoffe sowie der Milchqualität im volkswirtschaftlichen und im besonderen Interesse der Tierproduktion, 12. Untersuchung bei den milchbe- und verarbeitenden Betrieben angelieferten Milch auf ihre Güte und Qualität, um durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Beratung, zur Verbesserung der Milchqualität beizutragen, 13. Veröffentlichungen über Fragen der Rinderzucht und -haltung, 14. Einflussnahme bei allen Organisationen, die sich mit der Rinderzucht oder -haltung örtlich und auf Länderebene befassen, 15. Förderung der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rinderkrankheiten, 16. Veranstaltung und Beschickung von Ausstellungen, Schauen und Auktionen Die Genossenschaft ist ein Zuchtverband im Sinne des Tierzuchtrechtes. Der Geschäftsbetrieb kann ergänzend auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Eine Mitwirkung von Züchtern am Zuchtprogramm ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden. Für Besamungsstationen ist eine Beteiligung am Zuchtprogramm auf Vertragsbasis möglich. Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Genossenschaft kann sich, zur Erreichung ihres züchterischen und wirtschaftlichen Zweckes, auch an anderen Unternehmen beteiligen sowie eigene Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gründen. Nachschusspflicht geändert, nun: Die Nachschusspflicht ist auf 550 € je Mitglied unabhängig von den übernommenen Geschäftsanteilen beschränkt. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 28.03.2019 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 mit der Rinderzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.G. -Zucht-Besamung-Absatz- (Amtsgericht Schwerin, GnR 35) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
GnR 245: Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Mecklenburg-V...