Veröffentlichungen vom Amtsgericht Rostock zum Aktenzeichen GnR 18
Firma: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG
Sitz: Rostock
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18: Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerst...
Veränderungen
GnR 18:Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerstr...
Veränderungen
GnR 18:Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerstr...
Veränderungen
GnR 18:Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerstr...
Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerstraße 21,...
Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, Rostock, Goerdelerstraße 21,...
Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G., Rostock (Goerdelerstr. 21,...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.07.2007 10:44:00
Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G., Rostock (Goerdelerstr. 21, 18069 Rostock). Die Vertreterversammlung vom 20.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschafsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.