Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen PR 361
Firma: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer
Sitz: Hamburg
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partne...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partne...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partne...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hambu...
Veränderungen
PR 361: Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, H...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.04.2014 15:03:00
PR 361:Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deichstr. 1, 20459 Hamburg). Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2014, 24.03.2014 und 31.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.02.2014 mit der Frech + Comberg Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg PR 562) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg, (Dei...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg, (Dei...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg, (Dei...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg, (Dei...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg, (Dei...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...
Veränderungen
Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Hamburg (Deic...