Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen PR 1025
Firma: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB
Sitz: Hamburg
Löschungen
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Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.05.2018 07:52:00
PR 1025: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB, Hamburg (Große Elbstraße 36, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main PR 2404) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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