Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 96215
Firma: Martens Personalberatung AG
Sitz: Hamburg
Löschungen
Martens Personalberatung AG, Hamburg, Neuer Wall 2-6, 20354 Hamburg. Die Gesells...
Veränderungen
Martens Personalberatung AG, Hamburg, Neuer Wall 2-6, 20354 Hamburg. Nicht mehr ...
Veränderungen
Martens Personalberatung AG, Hamburg, Neuer Wall 30, 20354 Hamburg. Geschäftsans...
Veränderungen
Martens Personalberatung AG, Hamburg, Neuer Wall 30, 20354 Hamburg.Geschäftsansc...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.12.2006 14:20:00
Aktiengesellschaft "Ad acta" 131. Vermögensverwaltung, Hamburg (Neuer Wall 30, 20354 Hamburg). Die Hauptversammlungen vom 01.09.2006 und 22.11.2006 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.09.2006 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Martens & Partner Personalberatung (Amtsgericht Hamburg, PR 258) die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: Martens Personalberatung AG. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer Personalberatung für Führungskräfte, insbesondere Geschäftsführer und Vorstände. Bestellt Vorstand: Martens, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Nitschke, Daniel, Bremen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Döhle, Hella, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Heintze, Fabian, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 01.09.2006 und der Versammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.09.2006 mit der Martens & Partner Personalberatung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, PR 258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 01.09.2006 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Döhle, Hella aus Hamburg,
Dr. Heintze, Fabian aus Hamburg,
Martens, Stefan aus Hamburg,
Nitschke, Daniel aus Bremen