Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 95897
Firma: PRONAV Shipping Services GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 95897: PRONAV Shipping Services GmbH, Hamburg, Baumwall 3, 20459 Hamburg. Di...
Berichtigungen
HRB 95897: PRONAV Shipping Services GmbH, Hamburg, Baumwall 3, 20459 Hamburg. Ge...
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Veröffentlichung vom 07.08.2006 06:31:00
PRONAV Shipping Services GmbH, Hamburg (Baumwall 3, 20459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 mit Ergänzung vom 25.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 Abs. 1 (Gegenstand) und 4 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung mit der PRONAV Schiffahrtskontor GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 57590) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Schiffahrtsgeschäften aller Art einschließlich Maklerei und Schiffsmanagement-Tätigkeiten mit Ausnahme solcher, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschrift erlaubnispflichtig sind. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.03.2006 mit Ergänzung vom 25.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006/03.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2006/03.08.2006 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Durchführung von Schiffahrtsgeschäften") der PROVAV Schiffahrtskontor GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 57590) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.