Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 93187
Firma: Verwaltungsgesellschaft ADLER Real Estate mbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
Verwaltungsgesellschaft ADLER Real Estate mbH, Hamburg, Neuer Wall 77, 20354 Ham...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 01.12.2011 12:00:00
Siebte Verwaltungsgesellschaft ADLER Real Estate mbH, Hamburg, Neuer Wall 77, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Verwaltungsgesellschaft ADLER Real Estate mbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungsgesellschaft Adler Real Estate mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96072) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Adler Real Estate Hotel GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 98900) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ADLER Real Estate Projekt Saarbrücken GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 104411) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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