Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 92708
Firma: Maritz Research GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 92708: MaritzCX GmbH, Hamburg, Borselstraße 18, 22765 Hamburg. Die Gesellsch...
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HRB 92708: MaritzCX GmbH, Hamburg, Borselstraße 18, 22765 Hamburg. Der mit der B...
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HRB 92708:MaritzCX GmbH, Hamburg, Borselstraße 18, 22765 Hamburg.Bestellt Geschä...
Berichtigungen
HRB 92708:MaritzCX GmbH, Hamburg, Borstelstr. 18, 22765 Hamburg.Berichtigung von...
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Veröffentlichung vom 21.11.2014 18:07:00
HRB 92708:Maritz Research GmbH, Hamburg, Borstelstr. 18, 22765 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 4, 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 6 Abs. 1 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neue Firma: MaritzCX GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Marktforschungen und Marketingdienstleistungen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Software sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Prokura erloschen Kipp, Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Maritz Research GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 26099) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prokura Kipp Oliver aus Hamburg