Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 92395
Firma: Pixelpark NetTec GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 92395: Pixelpark NetTec GmbH, Hamburg, Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg. Die Ge...
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HRB 92395: Pixelpark NetTec GmbH, Hamburg, Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg. Die Ge...
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HRB 92395:Pixelpark NetTec GmbH, Hamburg, Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg.Familien...
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Pixelpark NetTec GmbH, Hamburg, Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gem...
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Veröffentlichung vom 31.05.2011 12:00:00
Pixelpark NetTec GmbH, Hamburg, Gänsemarkt 24, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jungbluth, Christian, Pulheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Wagner, Rüdiger, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der "Elephant Seven" Net Technologies GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 73769) verschmolzen. Die Rechte und Pflichten aus dem am 15./20.11.2007 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertragmit der patus 368. GmbH (seit dem 23.11.2007 firmierend unter Pixelpark Beteiligungs GmbH) als herrschenden Unternehmen sind auf Seiten des herrschenden Unternehmens aufgrund Verschmelzung mit Eintragung der Verschmelzung am 27.12.2007 auf die PIXELPARK AG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 72163 B) übergegangen. Der Gewinnabführungsvertrag ist nunmehr durch Änderungsvereinbarung vom 15.04.2010 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 15.04.2010 sowie die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens vom 01.06.2010 haben der Änderung zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jungbluth, Christian aus Pulheim,
Wagner, Rüdiger aus HamburgVeränderungen
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