Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 92039
Firma: Gemeindepsychiatrische Dienste Hamburg-Nordost gGmbH
Sitz: Hamburg
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Veröffentlichung vom 01.03.2018 09:20:00
HRB 92039: Gemeindepsychiatrische Dienste Hamburg-Nordost GmbH, Hamburg, Jüthornstraße 42, 22043 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Neue Firma: Gemeindepsychiatrische Dienste Hamburg-Nordost gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Zweck der Gesellschaft ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere psychisch kranken Menschen ein möglichst selbst bestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. b) Die Gesellschaft kann auch Personen unterstützen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Sinne des § 53 Nr. 2 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. c) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass sie auf die Wohn- und Hilfebedarfe der hilfsbedürftigen Personen abgestimmte Einrichtungen vorhält und die erforderlichen Betreuungs- und Therapiehilfen sicherstellt. d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. e) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. f) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlage zurück. g) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Gesellschafter, die selbst steuerbegünstigte Körperschaften i.S. der §§ 51 ff AO sind. h) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. i) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stiftung soziale Psychiatrie Hamburg (SPH), die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.Veränderungen
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