Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 91310
Firma: Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnützig -
Sitz: Hamburg
Adresse: Heinrich-Grone-Stieg 1, 20097 Hamburg
Veränderungen
HRB 91310: Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnütz...
Veränderungen
HRB 91310: Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnütz...
Veränderungen
HRB 91310: Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnütz...
Veränderungen
Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnützig -, Hambu...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.01.2014 12:00:00
Grone Personal-Service Hamburg GmbH, Hamburg, Gotenstr. 12, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Neue Firma: Grone-Bildungszentren Nordrhein-Westfalen Rheinland GmbH - gemeinnützig -. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere - durch planmäßige und methodische Unterweisung von Personen in Ausbildung, Fortbildung, Umschulung oder Rehabilitation in einer Mehrzahl allgemein- und berufsbildender Fächer auf der Grundlage anerkannter pädagogischer Maßstäbe, länger währender zeitlicher Einwirkungsmöglichkeiten und festumrissener Bildungsziele einschließlich der dazugehörenden Abschlüsse, - durch berufliche Rehabilitation einschließlich der internatsmäßigen Unterbringung, Verpflegung, insbesondere der ärztlichen und sozialen Betreuung und der Resozialisierung mit dem Ziel der Ein- und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, - durch Anleiten von jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenden Personen in Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Rehabilitation, Fähigkeiten und Neigungen dahin zu entwickeln, selbstständig zu denken, zu urteilen und zu handeln sowie ein Leben in eigener Verantwortung - zugleich Staat und Gesellschaft verpflichtet - zu führen, - durch Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Sozialbetreuern im Hinblick auf die vorgenannten besonderen persönlichkeitsfestigenden Aufgabenstellungen, - durch Wiedereingliederung von schwervermittelbaren Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und ähnlicher Personenkreise in den allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere durch Aus- und Fortbildung einschließlich der praktischen Erprobung.